Reha-Sport auf Rezept verordnet dir deine Ärztin oder dein Arzt auf Formular 56. Bevor du startest, muss deine Krankenkasse oder ein anderer Reha-Träger die Verordnung bewilligen. Bei einem anerkannten Anbieter mit Kassenvertrag zahlst du für die verordneten Einheiten nichts zu.
Bei AktiVita in Quedlinburg bieten wir Reha-Sport auf ärztliche Verordnung an. Hier findest du den Weg vom Rezept bis zur ersten Stunde.
Was ist Reha-Sport und was gehört dazu?
Das Gesetz nennt in § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX den „ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung“ als ergänzende Leistung zur Rehabilitation. Die Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) führt als Reha-Sportarten zum Beispiel Gymnastik, auch im Wasser, Ausdauer- und Kraftausdauerübungen, Schwimmen und Bewegungsspiele auf. Übungen an technischen Geräten gehören nicht dazu, Ausnahmen gibt es nur in Herz- und Herzinsuffizienzgruppen.
Ziel ist laut Rahmenvereinbarung, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern und das Selbstbewusstsein zu stärken. Langfristig sollst du selbstständig weitertrainieren können, die BAR spricht von Hilfe zur Selbsthilfe. Wie dein Körper auf das Training reagiert, ist individuell. Hast du Beschwerden, lass sie zuerst ärztlich abklären.
Die Gruppengröße ist begrenzt: Grundsätzlich kommen höchstens 15 Teilnehmende auf eine Übungsleitung, die einen besonderen Qualifikationsnachweis braucht. Jede Gruppe hat außerdem eine betreuende Ärztin oder einen betreuenden Arzt.
Wer verschreibt Reha-Sport?
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verordnet Reha-Sport passend zur Erkrankung. Zahlt die Rentenversicherung, verordnet die Ärztin oder der Arzt der Reha-Einrichtung am Ende der medizinischen Reha.
Genutzt wird Formular 56 in der Fassung, die seit dem 1. Januar 2023 gilt. Darauf stehen unter anderem die Diagnose als ICD-10-GM-Kode, die Ziele des Reha-Sports, Angaben zur Belastbarkeit und die Dauer.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, bei bestimmten Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder COPD 120 Einheiten in 36 Monaten. Für Herzsport sieht die Erstverordnung 90 Einheiten in 24 Monaten vor. Das sind Richtwerte, von denen Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall abweichen können.
Wie läuft Reha-Sport mit der Krankenkasse ab?
Am Beispiel der Techniker Krankenkasse (TK) sieht der Weg so aus:
- Verordnung in der Praxis ausstellen und unterschreiben lassen.
- Verordnung an die Krankenkasse schicken. Sie prüft die Kostenübernahme.
- Parallel einen Anbieter suchen. Auf einen freien Platz musst du unter Umständen länger warten.
- Erst starten, wenn Platzzusage und Bewilligung vorliegen.
Die Bewilligung vor Beginn schreibt auch die Rahmenvereinbarung vor, ebenso bei weiteren Verordnungen. Reha-Träger ist nicht immer die Krankenkasse: Je nach Fall kann auch die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung zuständig sein.
Für Reha-Sport bei der AOK gelten dieselben Grundregeln der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie deine Kasse das Verfahren im Einzelnen handhabt, erfragst du am besten direkt bei der AOK.
In der Gruppe bestätigst du jede Einheit mit deiner Unterschrift. Verpasste Einheiten lassen sich grundsätzlich nicht auf einen späteren Zeitraum übertragen.
Kann Reha-Sport im Fitnessstudio über die Krankenkasse laufen?
Ja, wenn der Anbieter die Voraussetzungen erfüllt. Die TK nennt neben Sportvereinen und Reha-Zentren ausdrücklich auch Fitnessstudios als Anbieter. Entscheidend ist der Vertrag: Anbieter mit Vertrag rechnen direkt mit der Kasse ab, bei Anbietern ohne Vertrag übernimmt die TK keine Kosten. Für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen braucht eine Reha-Sport-Gruppe außerdem eine Anerkennung, in Sachsen-Anhalt zum Beispiel durch den Behindertensportverband Sachsen-Anhalt.
Und die Kosten für dich? Für die Dauer der Verordnung musst du kein Mitglied werden. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Vorauszahlungen für die Teilnahme sind nicht zulässig. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist erlaubt, ihre Beiträge übernehmen die Reha-Träger aber nicht. Deine Sportkleidung zahlst du selbst.
Gerätetraining im Fitnessstudio zahlt etwa die TK nicht als Reha-Sport. Das Training an unseren EGYM-Geräten ist deshalb ein eigenes Angebot und kein Teil deiner Verordnung.
Wie findest du Reha-Sport in der Nähe?
Reha-Sport findet in der Regel in einer Gruppe nahe deinem Wohn- oder Arbeitsort statt. Berechtigten Wünschen bei der Wahl der Gruppe ist zu entsprechen, dabei gelten Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Laut TK ist auch ein Wechsel des Anbieters während der Verordnung möglich.
Achte neben der Entfernung auf die Kurszeiten. Eine Übersichtsarbeit zu Herzpatienten in Reha-Sport-Gruppen nennt je nach Studie und Zeitraum Dropout-Raten zwischen 3,4 und 50 Prozent. Häufige Gründe für das Fernbleiben waren unter anderem Termin- und Logistikprobleme.
Bei uns in der Lindenstraße 10b in Quedlinburg fragst du am besten direkt nach den Gruppenzeiten und klärst, ob deine Verordnung zu unseren Gruppen passt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Einheit und wie oft trainierst du?
Laut TK dauert eine Einheit 45 Minuten, in Herzgruppen sind es mindestens 60 Minuten. Die Rahmenvereinbarung sieht bis zu zwei, mit besonderer Begründung höchstens drei Übungsveranstaltungen pro Woche vor.
Für welche Erkrankungen gibt es Reha-Sport-Gruppen?
In Sachsen-Anhalt werden ambulante Gruppen in sieben Bereichen anerkannt, darunter Stütz- und Bewegungsapparat, Herz-Kreislauf, Nervensystem und psychische Erkrankungen. Ob eine Verordnung für dich infrage kommt, entscheidet deine Ärztin oder dein Arzt.
Was passiert nach den verordneten Einheiten?
Ziel ist, dass du danach selbstständig weitertrainierst, zum Beispiel in derselben Gruppe auf eigene Kosten. Für eine weitere Verordnung muss begründet werden, warum du die Übungen noch nicht selbstständig machen kannst. Auch sie muss vor Beginn bewilligt werden.
Du hast eine Verordnung oder möchtest vorab klären, wie der Start bei uns aussieht? Vereinbare deinen Kennenlern-Termin bei AktiVita in Quedlinburg. Gemeinsam schauen wir auf die Gruppenzeiten und die nächsten Schritte bis zu deiner ersten Stunde.
Quellen
- Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining, BAR, Januar 2022
- § 64 SGB IX Ergänzende Leistungen, gesetze-im-internet.de
- PraxisInfo: Änderungen auf Formular für Reha-Sport und Funktionstraining ab 1. Januar 2023, KBV
- Reha-Sport und Funktionstraining, Techniker Krankenkasse
- Reha-Sport und Funktionstraining, vdek Landesvertretung Sachsen-Anhalt
- Könecke, Primke, Simon: Dropout und Therapietreue von Herzpatienten in Rehabilitationssportgruppen, Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin 2016
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
